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Anforderungen an die Schwerentflammbarkeit bei Saaldekorationen

Schwerentflammbarkeit bei Saaldekorationen

Grundsätzlich gilt: Bekleidungen von Wänden und Decken in Gasträumen sind einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen (B1) nach DIN 4102 herzustellen. Teppich- und Stoffbespannungen für Decken und Wände, Ausschmückungen wie z.B. künstliche Begrünung, dürfen nur dann verwendet werden, wenn ein Herstellernachweis über …

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